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  Bauaufsicht, Baurecht, Bauordnung

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abbruch
baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig. Dies bestimmt die
Landesbauordnung Baden Württemberg (LBO). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen und zwar dann, wenn es sich um verfahrensfreie Vorhaben (§ 50 LBO) oder um Vorhaben des Kenntnisgabeverfahrens (§ 51 LBO) handelt.
Handelt es sich jedoch um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, so
muss ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde eingereicht und die
Baugenehmigung abgewartet werden.

Ansprechpartner:

Herrn

Thorsten Kassner
Zimmer 201
Tel.: 07581 / 207 - 280

Fax: 07581 / 207 - 862
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Herr

Günther Renz
Zimmer 203
Tel.: 07581 / 207 - 282
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Frau

Birgit Terodde
Zimmer 204
Tel.: 07581 / 207 - 285
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Formulare:

Antrag auf Baugenehmigung
Baubeschreibung
Bauleiterbestellung

 
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