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| Die Baurechtbehörde
kann bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die Abnahme vorschreichen. Auf Verlangen des Bauherrn stellt die Baurechtsbehörde für die Abnahme eine Bescheinigung aus (Ab- nahmeschein). Die Gebühr für die Bauüberwachung und bis zu zwei Abnahmen be- trägt nach der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg 1 von 1.000 der Baukosten. |
| Ansprechpartner: |
Herr Karl-Heinz Dumbeck Fax: 07581 / 207 - 862 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag:
08.00 - 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
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