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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Bauabnahme
Die Baurechtbehörde kann bei genehmigungspflichtigen Vorhaben
die Abnahme vorschreichen. Auf Verlangen des Bauherrn stellt die
Baurechtsbehörde für die Abnahme eine Bescheinigung aus (Ab-
nahmeschein).
Die Gebühr für die Bauüberwachung und bis zu zwei Abnahmen be-
trägt nach der Gebührenverordnung des Landes Baden-Württemberg
1 von 1.000 der Baukosten.
Ansprechpartner:

Herr

Karl-Heinz Dumbeck
Zimmer 205
Tel.: 07581 / 207 - 243

Fax: 07581 / 207 - 862
baugenehmigung@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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