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| Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo? |
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| Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis dafür, dass jemand unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Beide ähneln einander. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Informationen wie z. B. Familienstand und Konfession. Sie wird beispielsweise zur Vorlage beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung benötigt. |
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Unser Online Service: Die Aufenthaltsbescheinigung kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Aufenthalts-bescheinigung vorgelegt werden soll. Die Gebühr wird per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Es öffnet sich ein neues Browser Fenster, bitte stellen Sie Ihren Popup-Blocker entsprechend ein. |
| Ansprechpartner: |
Frau Antonie Niederer Fax: 07581 / 207 - 864 |
Frau Nicole Traub Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
Frau Simone Geiger Zimmer 9 Tel.: 07581 / 207 - 136 |
| Öffnungszeiten Rathaus: |
| Montag - Freitag: 08.00
- 12.15 Uhr Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr |
| Gebühren: |
| Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt derzeit 5,00 Euro. |
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