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Bürgerinformationssystem / Was erledige ich wo?
  Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis dafür, dass jemand unter der angegebenen Adresse gemeldet ist. Beide ähneln einander. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Informationen wie z. B. Familienstand und Konfession. Sie wird beispielsweise zur Vorlage beim Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.

Unser Online Service:

Die Aufenthaltsbescheinigung kann online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Aufenthalts-bescheinigung vorgelegt werden soll. Die Gebühr wird per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit.

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Zum Onlinedienst

Ansprechpartner:

Frau

Antonie Niederer
Zimmer 9
Tel.: 07581 / 207 - 135

Fax: 07581 / 207 - 864
einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Nicole Traub

Zimmer 9

Tel.: 07581 / 207 - 136

b einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Frau

Simone Geiger

Zimmer 9

Tel.: 07581 / 207 - 136

b einwohnermeldeamt@bad-saulgau.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.15 Uhr
Dienstag + Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt derzeit 5,00 Euro.
 
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