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| Abwasserentsorgung |
| Gesplittete Abwassergebühr | ||||
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 11.03.2010 beschlossen, dass Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ausnahmslos verpflichtet sind, eine getrennte Abwassergebühr einzuführen. Hintergrund ist die Klage eines Bürgers nach mehr Gebühren-gerechtigkeit. Wichtig: Die Stadtverwaltung setzt mit der Einführung der ge-splitteten Abwassergebühr nur ein verbindliches Urteil des VGH BW um und hat hier keine Wahlmöglichkeit evtl. bei der bisherigen einheitlichen Abwassergebühr zu bleiben. Mit der Niederschlags-wassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bisherige Gebühr, entsprechend der Inanspruch-nahme der Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbehandlungs-anlagen, verursachergerechter aufgeteilt. |
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Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Hofflächen, Straßen usw. abdeckt, wird zum 1.1.2010 rückwirkend in eine Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers ab und berechnet sich wie bisher aus der verbrauchten Frischwassermenge in Euro je Kubikmeter. Die Niederschlagwassergebühr beinhaltet die Kosten für die Ableitung und Behandlung des Niederschlagswassers. Sie berechnet sich nach der Größe und der Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Niederschlagwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Sie wird in Euro je Quadratmeter erhoben. |
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Rückgabe der Erhebungsunterlagen: An die Grundstückseigentümer von über 6100 Grundstücken wurden die Erhebungsunterlagen Anfang September versendet. Die Rückgabe der Erhebungsunterlagen hat die Erwartungen übertroffen und liegt bei über 90%! Die gemeldeten versiegelten und an eine öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen im gesamten Gemeindegebiet betragen demnach ca. 1.828.000 m². Diese Gesamtfläche wurde zur Gebührenkalkulation herangezogen. |
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Gebühren ab 1.1.2010: Am 22.12.2012 hat der Gemeinderat die neuen gesplitteten Abwassergebühren beschlossen, die rückwirkend ab dem 1.1.2010 gültig sind. Die bisher erhobene Abwassergebühr betrug 3,04 €/m³. |
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Wie der zeitliche Ablauf der Versendung der Gebührenbescheide geplant ist, können Sie in nachfolgendem Informationsschreiben erfahren: |
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Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr beantworten Ihnen gerne: Stadtverwaltung Bad Saulgau -Frau Müller: Tel. 207-220 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung -Herr Michelberger: Tel. 506-170 |
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Download von Infounterlagen: In einer Infobroschüre sind die rechtlichen Hintergründe, die Versiegelungsarten und Abflussbeiwerte, Erläuterungen zum Erhebungsbogen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengefasst und steht im PDF-Format zum Download bereit.
Wie kann Niederschlagswasser schadlos beseitigt werden und welche rechtlichen Bedingungen sind einzuhalten? Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer? Dazu hat das Landratsamt Sigmaringen ein Merkblatt bereitgestellt. |
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